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  Neue Urteile schaffen mehr Rechtssicherheit und bessere Voraussetzungen bei der Nutzung von Regenwasser im Privathaus.

Durch zwei aktuelle Urteile des Verwaltungsgerichtes Arnsberg wird der Umfang der Nutzung von Regenwasser neu geregelt. Zum einen wurde festgestellt, dass im vorliegenden Fall ein Entwässerungsgebührenbescheid, demzufolge die Entwässerungsgebühr nach der Menge des bezogenen Frischwassers berechnet wird (Frischwassermaßstab), rechtswidrig ist.

Zum anderen ist die Trinkwasserverordnung auf private Regenwassernutzungsanlagen nicht anwendbar. Daher hat eine Befreiung vom Benutzungszwang auch für Waschmaschinen zu erfolgen, weil sich aus den Vorschriften der Trinkwasserverordnung nicht das Verbot ableiten lässt, eine Waschmaschine mit Wasser minderer Güte zu betreiben.

Gegen die Entscheidungen ist Antrag auf Zulassung der Berufung gestellt worden.

Beide Urteile einschließlich Begründung können Sie hier als PDF-Datei runterladen:

Download Urteil 14 K 2304/04
Download Urteil 11 K 1723/04