Häufig gestellte Fragen - wir geben Antworten
1. Gibt es Fördermittel?
2. Ist das Wasser hygienisch unbedenklich?
3. Müssen Genehmigungen eingeholt oder rechtliche Vorschriften beachtet werden?
4. Muss Regenwasser untersucht werden?
5. Welche - für die hygienische Sicherheit relevanten - Vorschriften sind bei Planung, Bau und Betrieb einer Regenwassernutzungsanlage zu beachten?
6. Wirtschaftlichkeit
1. Gibt es Fördermittel?
Eine bundeseinheitliche Förderung für Regenwassernutzung
gibt es nicht. Ob und wie gefördert
wird, erfährt man im Rathaus, bei der Kreisverwaltung oder beim
zuständigen Wasserwerk.
2. Ist das Wasser hygienisch unbedenklich?
Aufbereitetes Regenwasser ist hygienisch einwandfrei. Regenwasser
kann bedenkenlos in weiten Bereichen (Toilette, Gartenbewässerung) des Hauswasserbedarfs eingesetzt
werden. Das in einem Büenfeld-System zur Regenwassernutzung
gefilterte und gespeicherte Regenwasser genügt sogar den EG -Badewässerrichtlinien.
Es ist weich, verhindert das Verkalken der Waschmaschine, reduziert
die Waschmittelmenge erheblich und belastet daher die Kläranlagen
viel weniger.
4. Muss Regenwasser untersucht werden?
Nein!
Die Aussagefähigkeit einer Einzeluntersuchung ist zu gering und der Aufwand ist finanziell zu hoch.
3. Müssen Genehmigungen eingeholt oder rechtliche Vorschriften beachtet werden?
Genehmigungen
Der Bau und der Betrieb von Regenwassernutzungsanlagen kann nicht untersagt werden, sofern die einschlägigen Vorschriften eingehalten werden. Eine Baugenehmigung ist in den meisten Fällen nicht erforderlich, jedoch ist die Errichtung einer Anlage dem örtlichen Wasserversorger + Gesundheitsamt mitzuteilen.
Gesetzliche Vorschriften und Normen
Für den Bau und Betrieb einer
Regenwassernutzungsanlage sind einige wenige Rechtsvorschriften und Normen (insbesondere DIN 19891 und DIN 1988) zu beachten. Wichtigster Punkt ist die strikte Trennung zwischen Trink- und Betriebswassernetz.
Betriebswasseranlagen, bei denen Wasser an Verbraucher im Sinne der Verordnung abgegeben wird, sind hinsichtlich Erstellung sowie In- und Außerbetriebnahme den Gesundheitsämtern anzuzeigen.
5. Welche - für die hygienische Sicherheit relevanten - Vorschriften sind bei Planung, Bau und Betrieb einer Regenwassernutzungsanlage zu beachten?
Die strikte Einhaltung der Rechtsvorschriften und Normen seitens der Planer, Installationsbetriebe und Betreiber ist für den Schutz der öffentlichen Trinkwasserversorgung unabdingbar. In den wichtigsten rechtlichen und technischen Vorschriften (Trinkwasserverordnung, DIN 1986, DIN 1988, DIN 1989-1) sind u.a. folgende Punkte zwingend vorgeschrieben:
- Strikte Trennung zwischen Trinkwasser- und Regenwassernetz
- Nachspeisung von Trnkwasser in den Regenwasserspeicher oder in den Nachspeisebehälter nur im freien Auslauf oberhalb des höchstmöglichen Wasserstandes (Rückstauebene) zum Schutz des öffentlichen Netzes vor Rücksaugeffekten.
- Dauerhafte und eindeutige Kennzeichnung aller Regenwasserleitungen (unter Putz mit Trassenbändern, auf Putz mit Klebefahnen) sowie aller Zapfstellen.
- Zapfstellen für regenwasser sind gegen unbefugte oder unbeaufsichtigte Entnahme - vor allem durch Kinder - zu sichern (z.B. mittels abnehmbarer Steckschlüssel oder abschliessbarer Ventiloverteile).
- Sicherung gegen das Eindringen von Schmutzwasser (Rückstau) aus der Abwasserkanalisation.
6. Ist das Wasser hygienisch unbedenklich?
Aufbereitetes Regenwasser ist hygienisch einwandfrei. Regenwasser
kann bedenkenlos in weiten Bereichen (Toilette, Gartenbewässerung) des Hauswasserbedarfs eingesetzt
werden. Das in einem Büenfeld-System zur Regenwassernutzung
gefilterte und gespeicherte Regenwasser genügt sogar den EG -Badewässerrichtlinien.
Es ist weich, verhindert das Verkalken der Waschmaschine, reduziert
die Waschmittelmenge erheblich und belastet daher die Kläranlagen
viel weniger. |